Das Müttergenesungswerk (MGW) hat 1300 Beratungsstellen und unterstützt bei Fragen rund um das Thema „Kurmaßnahmen“. Vor einigen Jahren weitete das MGW seine Arbeit auch auf Väter und pflegende Angehörige aus.
Die Geschäftsführerin Frau Anne Schilling beantwortete für „Ellas Blog“ einige Fragen.
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Liebe Frau Schilling, was genau ist das Müttergenesungswerk (MGW)?
Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Frau des ersten Bundespräsidenten, gegründet. Die Stiftung ist gemeinnützig und sammelt Spenden.
Ziel ist die Gesundheit und Gesunderhaltung von Müttern. Dafür gibt es unter dem Dach des MGW bundesweit rund 1.300 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden für Fragen rund um die Kurmaßnahmen, Hilfe beim Kurantrag und ggf. Unterstützung durch Spendenmittel sowie Nachsorge.
In 76 vom Müttergenesungswerk anerkannten gemeinnützigen Kliniken werden 3-wöchige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) für Mütter und Mütter mit Kindern angeboten. Die Kliniken arbeiten nach den besonderen geschlechts-spezifischen Qualitätskriterien des Müttergenesungswerks.
Mit einer Zustiftung konnte das Müttergenesungswerk vor einigen Jahren seine Arbeit auch auf Väter und pflegende Angehörige ausweiten. Auch für sie gibt es (nur!) im MGW besondere Kurmaßnahmen.
Das Müttergenesungswerk hat dafür gesorgt, dass Mütter und Väter heute einen gesetzlichen Anspruch auf Kurmaßnahmen haben. Neben der individuellen Unterstützung zielt die Arbeit des MGW auch auf Rahmenbedingungen wie Verbesserung und Sicherung des Zugangs zu den Kurmaßnahmen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, geschlechtsspezifische Qualität, politische Arbeit und Spendensammlungen.
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Wie sieht der Weg zu einer Kur aus? Was sollten Eltern beachten, wenn sie eine Kur beantragen?
Es gibt keine „Elternkuren“, sondern Kuren für Mütter oder für Väter – je nach individuellem Gesundheitszustand.
Wir raten Müttern und Vätern, sich dazu an eine Beratungsstelle bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW zu wenden. Die BeraterInnen sind ExpertInnen für alle Fragen rund um die Kurmaßnahme und bieten meist auch Nachsorge an.
In der Beratungsstelle erhalten sie Attestformulare für die Ärztin oder den Arzt. Diese/r sollte die Atteste (ggf. auch für Kind/er) möglichst ausführlich ausfüllen. Die Beraterin hilft bei der Antragstellung und wenn es um die Auswahl der geeigneten Klinik geht und unterstützt auch beim gesetzlich festgelegten Wunsch- und Wahlrecht.
Wichtig ist hierbei, dass die Klinikauswahl umfassend begründet wird, wichtig gerade auch für Mütter/Väter mit einem autistischen Kind. Der Antrag mit dem Attest muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, unterstützt die BeraterIn natürlich auch beim Widerspruch.
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„Ellas Blog“ lesen v.a. Eltern autistischer Kinder. Das Autismus-Spektrum ist groß – manche Kinder haben v.a. Schwierigkeiten im sozialen Umgang, andere Kinder haben zusätzlichen einen hohen Pflegebedarf, starke Weglauftendenzen und z.B. Autoaggressionen.
Haben Sie spezielle Ratschläge für Familien mit autistischen Kindern? Gibt es z.B. Kurhäuser, die auf die Bedürfnisse dieser Klientel eingestellt sind?
Ja, im Müttergenesungswerk gibt es mehrere Kliniken, die auch Mütter (Väter) mit autistischen Kindern aufnehmen. Sehr wichtig ist hier vorab eine genaue Abklärung – über die BeraterIn und/oder der Mutter/Vater und ggf. mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt des Kindes. Nur so können die Kliniken die Ausprägung des Autismus einschätzen, wissen um den pädagogischen Betreuungsaufwand und können mit der Mutter/Vater im Vorfeld ihre Erwartungen besprechen.
Über die Aufnahme wird individuell entschieden. Nicht immer können die Kliniken die anfragenden Mütter/Väter mit ihren Kindern aufnehmen.
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Die Informationen, die man von der eigenen Krankenkasse bekommt, gehen häufig auseinander, wenn es darum geht, erneut eine Kur zu beantragen. Manche Familien fahren mit behindertem Kind beinahe jährlich zur Kur, manche werden dazu angehalten, die Vierjahresfrist einzuhalten. Wie sieht die rechtliche Situation hier tatsächlich aus?
Rechtlich sieht es so aus, dass Mütter– und Mutter-Kind-Maßnahmen (dasselbe gilt für Väter) nicht vor Ablauf von 4 Jahren erbracht werden können, es sei denn eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
Da der Gesetzgeber die medizinischen Gründe nicht festgelegt hat, entscheidet hier die Krankenkasse, wann sie die nächste Kurmaßnahme bewilligt. Wichtig ist hier das ärztliche Attest. Es bedarf einer ausführlichen Begründung der/des Ärztin/Arztes, warum eine vorzeitige Kurmaßnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
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Im Familienleben mit einem autistischen Kind kann es zu plötzlichen Krisen kommen, die das Zusammensein von heute auf morgen sehr herausfordernd macht und Eltern an ihre Grenzen bringt. Auch berichten mir immer wieder Eltern, dass sie selbst krank werden und die Aufgaben nicht mehr ohne Hilfe schaffen.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in solchen Situationen? Z.B. ein schneller Kurplatz oder langfristige Hilfen für zuhause? Haben Sie Tipps und beraten Sie auch in diesen Situationen?
Die Beratungsstellen im MGW beraten zu Kurmaßnahmen. Sie werden sich bemühen – und sie können eine Datenbank dafür nutzen – ggf. einen „schnellen Kurplatzes“ zu finden, es gibt keine grundsätzliche Regelung dafür.
Die aktuelle Situation mit Wartezeiten ist dem politischen Erfolg geschuldet, dass Krankenkassen zurzeit glücklicherweise viele Kurmaßnahmen bewilligen.
Durch die Anbindung an den Wohlfahrtsverband haben die BeraterInnen auch die Möglichkeit, weitere Hilfen und Angebote des Verbandes zu vermitteln.
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Kann man dem Engagement des Müttergenesungswerkes auch etwas zurückgeben? Wie kann man Sie unterstützen?
Unsere Arbeit als gemeinnützige Stiftung finanzieren wir hauptsächlich durch Spenden. Das Müttergenesungswerk sammelt Spenden, um z.B. Mütter direkt bezuschussen zu können, wenn sie die Nebenkosten einer Kur (Taschengeld, Fahrt- oder Gepäckkosten oder die gesetzliche Zuzahlung) nicht aufbringen können.
Spenden werden aber auch für die Informationsarbeit und Nachsorgeangebote verwendet. Aber auch weitere Formen der Unterstützung wie Zustiftungen, Unternehmenskooperationen oder gar ehrenamtliches Engagement sind für uns von großer Bedeutung. Wir freuen uns über jede Unterstützung.
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Vielen Dank, Frau Schilling, für Ihre wichtigen Informationen und Ihr Engagement!
Und hier geht´s direkt zur Startseite des Müttergenesungswerkes mit weiteren Informationen.
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Sicherlich gibt es weitere Fragen zur Beantragung und Durchführung von Kurmaßnahmen. Auch die Erfahrungswerte von Kuren mit autistischem Kind sind sehr unterschiedlich. Wenn Ihr Tipps habt und Kurhäuser empfehlen könnt, schreibt sie gerne in die Kommentare.
Herzlichen Dank ♥
HI, wir waren letztes Jahr in Kur und es war ein Fiasko…. Ich kann jedem nur empfehlen trotz Beratung sich wenigstens im Internet die Einrichtung nochmals genau an zu schauen und wenn viele Indikationen dort aufgenommen werden- Finger weg!!!
Unsere Klinik hatte sich Asperger und Autismus groß auf die Fähre geschrieben! Aber leider hatten sie wenig Erfahrung und es war eine komplette Überforderung für unseren Sohn und keinerlei Erholung für mich…
Auch kam der Austausch zu kurz , es waren nur zwei andere Familien da und sonst drehte sich alles um Partnerschaft, allein erziehende Elternteile ect. Auch in den therapierenden und Pflicht Veranstalltungen.
Trotzdem werde ich wieder eine Kur beantragen;) aber diesmal früher mit der Klinik suche beginnen, denn irgendwo wird es eine Klinik geben die Erholung für mich bringt und wenig Stress für unseren großen Sohn.
Hallo,sehr guter Bericht!
Auch wir hatten echt großes Pech bei unserer letzten Mu- Ki -Kur!
Lief damals alles über die Krankenkasse.
Wir waren an der Ostsee.War eine Sonderkur für autistische Kinder.
Meine beiden Jungs haben zwei Schritte zurück gemacht -als einen großen Schritt nach vorn.
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LG.
Hallo Frau Stahlhofen.
Darf ich fragen, in welcher Einrichtung Sie waren?
Ich bin auf der suche nach einer passenden Kurklinik für mich und meinen Sohn und würde auf schlechte Erfahrungen gern verzichten.
Vielen Dank im Voraus.
LG.