Wie man eine Schulbegleitung über das Persönliche Budget beantragt

veröffentlicht im März 2020


BIld mit vielen Buchstaben
Quelle: pixabay, User geralt

Kevin (Name geändert) hat seit 15 Monaten einen Schulbegleiter, den die Eltern über das Persönliche Budget angestellt haben. Die Familie ist sehr zufrieden und berichtete in einem anderen Beitrag auf Ellas Blog bereits darüber.
Da seitdem immer wieder Fragen zum genauen Vorgehen kommen, hat Kevins Papa das Procedere aus seiner Sicht für euch nochmal zusammengefasst:

Gastbeitrag / Erfahrungsbericht:

Das PB wird auf Antrag beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt erteilt.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass laut Gesetz ein Anspruch darauf besteht. Immer wieder höre ich von Fällen, in denen das Persönliche Budget vom Amt abgelehnt wurde oder den Eltern gesagt wurde, dass es nicht gut für sie sei. Dem sollte man widersprechen.

Es gibt Einiges zu beachten:

Als Budgetnehmer fungiert man als Arbeitgeber mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Man trägt also ein gewisses Risiko.
Man muss sich um die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern kümmern. Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist in diesem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Beträge für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung sollte man von einem Steuerberater anmelden lassen. Auch die Lohnabrechnung sollte vom Steuerberater durchgeführt werden (die Kosten liegen bei ca. 15 Euro im Monat, nur die erste Anmeldung wird teurer, wenn die Stammdaten angelegt werden).

Das größte Risiko liegt in der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wird der Schulbegleiter oder das Kind krank, zahlt der Kostenträger bei uns nicht. Man sollte für diesen Fall einen Puffer einrechnen und ggf. verhandeln. Wir haben die Anzahl der Betreuungsstunden im Jahr mit dem ausgehandelten Stundensatz des Persönlichen Budgets multipliziert, davon 2000,- Euro als Puffer abgezogen und dann diesen Betrag dem Steuerberater mitgeteilt. Dieser hat dann das monatliche Bruttogehalt für die Schulbegleiterin berechnet. Wir bezahlen der Schulbegleiterin also 12 Monate immer das gleiche Gehalt.
Bei uns hat es im letzten Jahr super funktioniert. Und da der Puffer nicht aufgebraucht war, hat unsere Schulbegleiterin auch noch ein schönes Weihnachtsgeld bekommen (denn wir wollen uns nicht wie viele andere Träger bereichern).

Alternativ kann man den Schulbegleiter natürlich auf Honorarbasis anstellen. Dann muss er sich selbst um die Sozialversicherungsbeiträge kümmern. Allerdings darf der Budgetnehmer nicht der einzige Auftraggeber sein, denn das wäre dann eine Scheinselbstständigkeit. Das ist verboten.

Da der Kostenträger bei uns erst nach Abrechnung der Stunden bezahlt, müssen wir mindestens mit dem Betrag für den ersten Monat in Vorleistung gehen. Das ist sicherlich ein Nachteil.
[Ergänzung von Silke: manche Kostenträger handhaben das anders und überweisen dem Budgetnehmer vorab den entsprechenden Betrag. Die Verwendung wird dann hinterher nachgewiesen. Dieses Procedere ist für Familien, die den Betrag nicht vorstrecken können, auch unbedingt notwendig.]

Aus unserer heutige Sicht überwiegen auf jeden Fall die Vorteile, die das Persönliche Budget bietet:

  • die Familie kann den Schulbegleiter selbst auswählen
  • bessere Bindung des Schulbegleiters durch bessere Bezahlung, dadurch auch bessere Information der Eltern durch den Schulbegleiter
  • Auftreten der Eltern als Arbeitgeber mit entsprechender Weisungsberechtigung
  • ggf. ist auch eine Betreuung des Kindes in den Ferien bzw. Hort mit dem Schulbegleiter vereinbar

Es gibt aber auch einige Nachteile, die bedacht werden müssen:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei möglicher Parallelfinanzierung einer Ersatzkraft
  • Vertretung im Krankheitsfall des Schulbegleiters muss selbst gesucht werden (ist bei vielen aber ohnehin inakzeptabel, wenn eine neue, fremde Person übernimmt)
  • die Suche nach einem Schulbegleiter hängt an der Familie (wobei das auch sonst häufig der Fall ist, selbst wenn man mit einem Anbieter zusammenarbeitet).

Kevins Eltern helfen bei Fragen gerne weiter.
Gerne könnt Ihr per Mail Kontakt zu ihnen aufnehmen oder hier im Blog kommentieren, damit auch andere von der Beantwortung Eurer Fragen profitieren können.
Besten Dank für das tolle Angebot an Kevins Familie!

Weitere Informationen über das Persönliche Budget auf Ellas Blog in diesen Beiträgen:
Das Persönliche Budget im Bereich Autismus

Weiterer Gastbeitrag zur Beantragung einer Schulbegleitung über das Persönliche Budget

Erfahrungsberichte zum Persönlichen Budget:
Sehr gerne veröffentliche ich weitere Erfahrungsberichte zum Persönlichen Budget.
Schreib mich gerne an – vielen Dank!


Zum Weiterlesen:

KOMMENTARE

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  1. Bei mir wurde es vom JA abgelehnt, weil ich angeblich kein Arbeitgeber sein kann und nicht für eine Vertretung sorgen könnte. Hab keine Kraft mehr zu kämpfen und Kind geht nur noch 3 Jahre in die Schule.

    1. Liebe Birgit, dieses pauschale Aussage des JA ist nicht in Ordnung. Dass Dir die Kraft zum Kämpfen ausgeht, kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen. Alles Gute :-)

  2. Hallo,
    könntest du mir bitte nochmal erklären, wie ihr den Puffer für den Krankheitsfall berechnet habt? Und wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung in den Ferien?

  3. Hallo, können in die Abrechnungen für das Jugendamt auch die Begleitung durch den Schulbegleiter im Home-Scooling und die Stunden auf dem Weg zur Schule eingetragen werden?

    Wie sieht es mit Pausenzeiten für Schulbegleiter aus?

    Beispiel: Start 7.00 Uhr ab Bahnhof, Rückkehr 17.00 Uhr Bahnhof

    Das sind faktisch 10 Arbeitsstunden, da das Schulkind durchgehend begleitet werden muss.

    In einem anderen Beitrag wurde von 30.- Euro persönlichem Budget pro Stunde berichtet.

    Bezieht sich das auf die Schulzeiten, oder gehört da die Begleitung auf dem Schulweg dazu?

  4. Hallo , das Jugendamt muss die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall übernehmen . D.as ist nicht richtig das du im Krankheitsfall des Schulbegleiters dir selber Rücklagen bilden musst . Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Würzburg vom 28.2.2013 W J K 12.951

    Eingliederungshilfe muß Bedarf im Einzelfall decken
    Viel Erfolg !

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