Wie man eine Schulbegleitung über das Persönliche Budget beantragt

veröffentlicht im März 2020


BIld mit vielen Buchstaben
Quelle: pixabay, User geralt

Daniel (Name geändert) hat einen Schulbegleiter, den seine Eltern über das Persönliche Budget angestellt haben. Die Familie ist mit dieser Lösung sehr zufrieden. Da ich immer wieder Fragen zum genauen Vorgehen erhalte, möchte ich hier einen kurzen Überblick geben und auf meinen Audiokurs hinweisen, in dem du alle Details erfährst.

Das Persönliche Budget ist eine großartige Möglichkeit, mehr Selbstbestimmung in die Betreuung deines Kindes zu bringen. Es ermöglicht dir, selbst zu entscheiden, wer dein Kind begleitet und wie die Unterstützung organisiert wird. Viele Familien wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch darauf haben oder wie sie es beantragen können. Manchmal hört man sogar, dass das Budget abgelehnt wird oder den Eltern gesagt wird, es sei zu aufwändig.

Natürlich bringt das Persönliche Budget auch einige Pflichten mit sich. Du übernimmst die Rolle des Arbeitgebers, was mit bestimmten organisatorischen Aufgaben verbunden ist. Aber die Vorteile, wie die meist freie Wahl des Schulbegleiters und die Möglichkeit, individuell auf die Bedürfnisse deines Kindes einzugehen, überwiegen für viele Familien.

Es ist wichtig, gut informiert zu sein und sich nicht abschrecken zu lassen. In meinem Audiokurs gehe ich auf alle wichtigen Aspekte des Persönlichen Budgets ein und gebe dir praktische Tipps, wie du es effektiv nutzen kannst. Der Kurs ist nicht auf das Thema Schulbegleitung spezialisiert, vermittelt aber wichtiges Grundwissen für die Beantragung eines Persönlichen Budgets.

Der Audiokurs zum Bundesteilhabegesetz und Persönlichen Budget
Sieh dir HIER gerne die Details an.


Zum Weiterlesen:

KOMMENTARE

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  1. Bei mir wurde es vom JA abgelehnt, weil ich angeblich kein Arbeitgeber sein kann und nicht für eine Vertretung sorgen könnte. Hab keine Kraft mehr zu kämpfen und Kind geht nur noch 3 Jahre in die Schule.

    1. Liebe Birgit, dieses pauschale Aussage des JA ist nicht in Ordnung. Dass Dir die Kraft zum Kämpfen ausgeht, kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen. Alles Gute :-)

  2. Hallo,
    könntest du mir bitte nochmal erklären, wie ihr den Puffer für den Krankheitsfall berechnet habt? Und wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung in den Ferien?

  3. Hallo, können in die Abrechnungen für das Jugendamt auch die Begleitung durch den Schulbegleiter im Home-Scooling und die Stunden auf dem Weg zur Schule eingetragen werden?

    Wie sieht es mit Pausenzeiten für Schulbegleiter aus?

    Beispiel: Start 7.00 Uhr ab Bahnhof, Rückkehr 17.00 Uhr Bahnhof

    Das sind faktisch 10 Arbeitsstunden, da das Schulkind durchgehend begleitet werden muss.

    In einem anderen Beitrag wurde von 30.- Euro persönlichem Budget pro Stunde berichtet.

    Bezieht sich das auf die Schulzeiten, oder gehört da die Begleitung auf dem Schulweg dazu?

  4. Hallo , das Jugendamt muss die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall übernehmen . D.as ist nicht richtig das du im Krankheitsfall des Schulbegleiters dir selber Rücklagen bilden musst . Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Würzburg vom 28.2.2013 W J K 12.951

    Eingliederungshilfe muß Bedarf im Einzelfall decken
    Viel Erfolg !

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